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Kostenvoranschlag

Es ist die Schadenshöhe die entscheidet,

ob Ihnen ein Gutachten zusteht!

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und möchten nun diesen schnellstmöglich mit der Reparatur oder bei einem Totalschaden mit einer Ersatzbeschaffung hinter sich lassen.

Das ist völlig verständlich. Jedoch sollte Ihnen bewusst sein, dass sie mit einem Kostenvoranschlag bei der anstehenden Schadenregulierung auf den Großteil Ihrer Ansprüche verzichten,
ohne es zu wollen.

Somit ist ein Kostenvoranschlag zum einen für den zu erteilenden Reparaturauftrag in der Werkstatt und zum anderen für Ihre Rechte als Geschädigter oft nicht die beste Lösung.

Die gegnerische Versicherung bzw. der gegnerische Versicherungsgutachter wird Ihnen dies aber nicht sagen, wir als unabhängiges Kfz Sachverständigenbüro werden sie aber darauf hinweisen. 

Ein Kostenvoranschlag kommt nämlich als Basis nur in Sachverhalten in Frage, bei denen der Schaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro (Urteil des BGH, Bundesgerichtshofs) liegt.

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